Spitex am Bodensee

Tarife – Transparenz und faire Preise

Unsere Tarife für pflegerische Leistungen richten sich nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sowie den kantonalen Vorgaben und gewährleisten dadurch Transparenz und Fairness.

Kassenpflichtige Leistungen

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden ärztlich verordnete Pflegeleistungen sowie die Bedarfsabklärung von der Krankenkasse übernommen. Die Tarife für die einzelnen Leistungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt und werden vom Bundesrat festgelegt.

Ob private oder öffentliche Spitex: Es gibt keinen Kostenunterschied – die Krankenkasse vergütet die Leistungen in beiden Fällen gleich.

Abrechnung pro Stunde
  • Abklärung und Beratung: CHF 76.90
  • Behandlungspflege: CHF 63.00
  • Grundpflege: CHF 52.60
Patientenbeteiligung und Restfinanzierung

Je nach Kanton leisten Klientinnen und Klienten eine tägliche Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 – zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt.

  • Ergänzungsleistungen (EL): Beziehen Sie Ergänzungsleistungen, wird die Patientenbeteiligung in der Regel von der EL übernommen.
  • Restfinanzierung: Da die Vollkosten pro Stunde nicht vollständig durch die Krankenkasse gedeckt sind, übernimmt die Wohngemeinde den Differenzbetrag (Vollkostentarif minus Krankenkassentarif und Patientenbeteiligung).

Nichtkassenpflichtige Leistungen

Die Kosten für hauswirtschaftliche Unterstützung tragen Sie grundsätzlich selbst, sofern sich Ihre Zusatzversicherung nicht daran beteiligt. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir, Ihre Versicherung vorgängig zu kontaktieren. Für nicht kassenpflichtige Leistungen gelten folgende Tarife:

Hauswirtschaftliche Leistungen
  • Bedarfsabklärung und Beratung: CHF 76.90 / Std.
  • Haushaltsleistungen: CHF 49.90 / Std.

Tarife